Am 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten. Aber nicht nur wegen dieses Gesetzes ist es empfehlenswert, Websites möglichst barrierearm zu erstellen. Denn barrierefreies Webdesign dient der besseren Benutzbarkeit von Websites und nutzt so auch dem nichtbehinderten Besucher.
Braillezeile - Quelle: http://commons.wikimedia.org
Wettbewerb für barrierearme Webauftritte: http://www.biene-award.de
Informationen und Know-How zum Thema barrierefreies Webdesign: http://www.barrierefreies-webdesign.de
W3C Richtlinien: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de
Autor: Stephan Franke · sfranke@mediengestalter-mm-hamburg.de · Version vom: 31.08.2020
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